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Elternmitwirkung im Rahmen der Schulmitwirkungsgesetze ist für unsere Schule unersetzlich wichtig! Damit ist aber nicht nur die Mitarbeit in den Klassenpflegschaften, der Schulpflegschaft und dem Förderverein unserer Schule sowie in der Schulkonferenz als höchstem beschlussfassenden Gremium gemeint. Eltern wirken bei der Organisation und Gestaltung von Schulfesten, dem jährlichen Martinszug u.a.m. mit. | Die Interessenvertreter der Eltern | |
Frau Gomez | Schulpflegschaftsvorsitzende | |
Frau Steinwegs | stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende | |
Frau Steinwegs | Elternvertreter in der Schulkonferenz | |
Frau Köpke | Elternvertreter in der Schulkonferenz | |
Frau Üzek | Elternvertreter in der Schulkonferenz | |
Frau Steinwegs | Vorsitzende des Fördervereins | |
Ganz besonders wichtig ist aber auch die gute Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im Interesse und für die Weiterentwicklung der Kinder. Sie – als Eltern – tragen eine hohe Mitverantwortung für den Bildungserfolg Ihrer Kinder durch Ihre Erziehungsarbeit und eine anregende und liebevolle Begleitung Ihrer Kinder von Geburt an. Aufgrund zahlreicher pädagogischer Forschungsarbeiten ist deutlich geworden, dass neben der Vererbung (vgl. Wikipedia, Stichwort Intelligenz) ganz besonders die ersten 3 Lebensjahre bei günstiger Förderung durch die Eltern richtungsweisend für spätere erfolgreiche schulische Entwicklungen sein können. Danach schließt sich meist im Alter von 4 bis 6 Jahren die partnerschaftliche Zeit der Zusammenarbeit mit den Kindergärten an, die elternergänzende Erziehung und Förderung leisten. Diese können Ihre elterlichen Erziehungsaufgaben nicht ersetzen, sondern ergänzen und allenfalls lindernd wirken, wenn Eltern ihre Erziehungspflichten vernachlässigen. (Diese Erziehungspflicht ist übrigens im Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. / vgl. Pinnwand im Schulflur)Wenn Sie in das Schulfähigkeitsprofil schauen, das in Auszügen über unsere Homepage einsehbar ist, werden Sie lesen können, was ein Kind alles können sollte, wenn es in die Schule kommt. Dass die dortigen Voraussetzungen erreicht werden, beruht auf Ihrer und der Kindergärten Arbeit. Daran schließen sich dann unsere Aufgaben an, über die Sie sich über verschiedene Links informieren können. |
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