Beratungskonzept
Beratungskultur und Beratungsmethoden an unserer Schule
1. Schülerberatung
1.1 | Elternsprechtage mit Eltern (und Schülern) |
1.2 | ständig während der laufenden Unterrichtsarbeit mit individuellen Hinweisen und Anregungen zur weiteren Lernentwicklung |
1.3 | Förderempfehlungen und -pläne bei Bedarf |
2. Elternberatung
2.1 | Elternsprechtage mit Information über Beobachtungen hinsichtlich der Lernentwicklung: Lernmotivation, -freude, -tempo, -schwierigkeiten und Hinweise zur Leistungsentwicklung in der Zukunft sowie schriftlichen Förderempfehlungen bei Kindern mit gefährdeter Versetzung |
2.2 | Elternsprechtermine nach Vereinbarung: Jede Lehrkraft unserer Schule ist zu bestimmten Zeiten oder zu vereinbarten Terminen auch außerhalb der Elternsprechtage nach telefonischer Voranmeldung (auf Elternwunsch) zu sprechen |
2.3 | Beratungsgespräche zum Übergang auf die weiterführende Schule: – durch die Schulleitung (allgemeine Informationen) – durch die Klassenlehrkraft (individuelle Informationen) |
2.4 | Elterngespräche zum Thema „Schulfähigkeit“ nach Bedarf bei Antrag auf vorzeitige Einschulung |
2.5 | Beratungsgespräche bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf |
2.6 | Beratungsgespräche nach „blauem Brief“ |
2.7 | Beratungsgespräche auf Einladung durch Lehrer/Schulleiter im Zusammenhang mit: – Ordnungsmaßnahmen – Aggressionen – Störungen im Sprechverhalten – Problemen im Spielverhalten – Defiziten im Sozialverhalten – seelischen Störungen – Ängsten im Kindesalter – Hyperaktivität – fehlenden Hausaufgaben – LRS – Rechenstörungen/Dyskalkulie – Konzentrationsstörungen – Hochbegabung |
3. Kollegiale Beratung
3.1 | regelmäßige Jahrgangsteamberatung über Unterrichtsinhalte, Lernkontrollengestaltung und -terminierung |
3.2 | informelle Gespräche im Lehrerzimmer |
3.3 | Mitarbeitergespräche – Planungs- und Entwicklungsgespräche als Methode der Personal- und Schulentwicklung – Unterrichtsbesprechungen im Anschluss an SL-Hospitationen – Zielvereinbarungsgespräche – Konfliktgespräche, Konfliktmoderationen, Schlichtungsgespräche (bei Bedarf) – Kritikgespräche (bei Bedarf) |
3.4 | Lehrerkonferenzen (1x pro Monat) nach Konferenzjahresplanung (15-18h) und wöchentliche einstündige Dienstbesprechungen |
3.5 | wöchentlicher regelmäßiger Austausch (Dienstag 10.45h) mit OGGS-Leitung (QUIGS, Organisatorisches) |
4. Beratung im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes
4.1 | Klassenpflegschaftsversammlungen (mind. 2x pro Jahr) |
4.2 | Schulpflegschaftsversammlungen (mind. 2x pro Jahr) |
4.3 | Schulkonferenzen (mind. 2x pro Jahr) |
4.4 | Fördervereinssitzungen |
4.5 | OGGS-Sitzungen |