Berufsgruppen Notbetreuung

Ein Anrecht auf Betreuung haben Sie ab Mittwoch, wenn beide Eltern in den folgenden Bereichen arbeiten oder Sie als alleinerziehende in einem der folgenden Bereiche arbeiten.

Bedingung ist die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers.

1. Sektor Energie

– Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)

– insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

2. Sektor Wasser, Entsorgung

– Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

– insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

3. Sektor Ernährung, Hygiene

– Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

– insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

5. Sektor Gesundheit

– insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller,

– Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

– insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

– Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

7. Sektor Transport und Verkehr

– insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

– Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

– Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

8. Sektor Medien

– insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

– Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind, Gesetzgebung/Parlament

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

– Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung