Notbetreuung Corona

                                                                                                                                              15.03.2020

Liebe Eltern,

 

ab Mittwoch, den 18.03.2020 sind die Schulen geschlossen und Sie sollten versuchen privat eine Betreuung für Ihre Kinder zu organisieren.

 

Sollte dies nicht gelingen gibt es einige wenige Berufsgruppen, die als so genannten Schlüsselfunktionen bezeichnet werden und ein Anrecht auf Betreuung in der Schule haben.

 

Voraussetzung für diese Betreuung ist die Bescheinigung des Arbeitgebers.

 

Außerdem müssen beide Elternteile  in Schlüsselfunktionen arbeiten oder ein Elternteil alleinerziehend sein.

 

Jetzt zur Erläuterung was alles Schlüsselfunktionen sind:

 

  • Gesundheitswesen (Alten- und Krankenpfleger, Arzthelfer, Ärzte usw.)
  • Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
  • Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Katastrophenschutz
  • Telekommunikationsdienste, Energie- und Wasserversorgung, Busfahrer, Müllabfuhr
  • Lebensmittelversorgung (Bäcker, Verkäufer usw.)
  • Staat, Justiz, Verwaltung

 

 

Auch Kinder von Schlüsselpersonen dürfen nicht in die Schule gebracht werden, wenn sie:

 

  • Krankheitssymptome aufweisen.
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen/standen.
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist.

 

 

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